Tagesspiegel
Urteil zu Ärzten: Kein Persilschein
Zwar hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass Ärzte nicht wegen Bestechlichkeit belangt werden können. Daraus folgt aber nicht, dass sie tun und lassen dürfen, was sie wollen.
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Zwar hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass Ärzte nicht wegen Bestechlichkeit belangt werden können. Daraus folgt aber nicht, dass sie tun und lassen dürfen, was sie wollen.
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