Europäischer Gerichtshof

Urteil zu Google: Vergessen im Netz muss möglich sein

dpa

Von dpa

Di, 13. Mai 2014 um 12:17 Uhr

Computer & Medien

Der Europäische Gerichtshof hat die Rechte der Verbraucher im Internet gestärkt: Vergessen muss auch im Netz möglich sein. Europas Bürger könnten von Google verlangen, bestimmte Seiten aus den Suchergebnissen zu streichen.

Europas Bürger können im Internet ein Recht auf Vergessen einfordern. So kann ein Bürger Google dazu verpflichten lassen, Links zu unangenehmen Dingen aus seiner Vergangenheit nach längerer Zeit aus dem Netz verschwinden zu lassen. Das entschied der Europäische Gerichtshof ...

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