Gastwirt wegen Zuhälterei zu Bewährungsstrafe verurteilt.
SCHÖNAU (edi). Wegen Zuhälterei wurde ein 50-jähriger ausländischer Gastwirt aus einer Gemeinde des Oberen Wiesentals vor dem Amtsgericht Schönau von Amtsrichterin Ulrike Götz zu einer siebenmonatigen Freiheitsstrafe verurteilt. Die Strafe wird auf zwei Jahre zur Bewährung ...