Verfassungsgericht kickt Vorratsdatenspeicherung

Die Massen-Speicherung von Telefon- und Internetdaten zur Strafverfolgung ist unzulässig. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschied heute morgen, dass das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist. In der jetzigen Fassung verstoße es gegen das Telekommunikationsgeheimnis, hieß es in dem Urteil.
Die Bestimmungen sind aus Sicht der höchsten deutschen Richter viel zu unbestimmt. Es ...