Verfassungsschutz stuft ganze AfD als rechtsextremistisch ein

Seit ihrer Gründung ist die AfD nach Einschätzung des Verfassungsschutzes immer weiter nach rechts gerückt. Nun sei klar: Die Partei ist extremistisch. Die Rufe nach einem Parteiverbot werden lauter.  

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Das Bundesamt für Verfassungsschutz stuft die AfD nach mehrjähriger Prüfung als gesichert rechtsextremistisch ein. Der Inlandsgeheimdienst teilte mit, der Verdacht, dass die Partei Bestrebungen gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung verfolge, habe sich bestätigt und in wesentlichen Teilen zur Gewissheit verdichtet. Die AfD-Vorsitzenden Tino Chrupalla und Alice Weidel schrieben, die AfD als Oppositionspartei werde nun "kurz vor dem Regierungswechsel öffentlich diskreditiert und kriminalisiert". Das sei politisch motiviert. Die Partei werde sich juristisch wehren. Die geschäftsführende Innenministerin Nancy Faeser (SPD) betonte, der Inlandsnachrichtendienst habe seine Entscheidung eigenständig getroffen. "Es hat keinerlei politischen Einfluss auf das neue Gutachten gegeben", versicherte sie.

Mehrere Politiker nahmen die Entscheidung zum Anlass für neuerliche Forderungen nach einem Verbot der Partei. Der noch amtierende Kanzler Olaf Scholz (SPD) warnte aber vor einem "Schnellschuss".

Die Vorsitzende der Linksfraktion im Bundestag, Heidi Reichinnek, sagte: "Das Verbotsverfahren gegen die AfD muss endlich auf den Weg gebracht werden." Man dürfe nicht akzeptieren, dass eine rechtsextremistische Partei die Demokratie "von innen bekämpft und zerstört". Vorsichtiger formulierten Konstantin von Notz und Irene Mihalic von den Grünen. Sie erklärten, die Neubewertung sei "ein wichtiger Baustein mit Blick auf die Frage, wie es um die Erfolgsaussichten eines möglichen AfD-Verbotsverfahrens bestellt ist". Ein Verbot dürfen Bundesregierung, Bundestag oder Bundesrat beantragen. Entschieden wird über den Antrag vom Bundesverfassungsgericht.

Der Verfassungsschutz teilte mit: "Das in der Partei vorherrschende ethnisch-abstammungsmäßige Volksverständnis ist nicht mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung vereinbar." Es ziele darauf ab, bestimmte Bevölkerungsgruppen von einer gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe auszuschließen. "Konkret betrachtet die AfD zum Beispiel deutsche Staatsangehörige mit Migrationsgeschichte aus muslimisch geprägten Ländern als nicht gleichwertige Angehörige des durch die Partei ethnisch definierten deutschen Volkes." Äußerungen und Positionen der Partei und führender AfD-Vertreter verstießen gegen das Prinzip der Menschenwürde.
Schlagworte: Konstantin von Notz, Irene Mihalic, Heidi Reichinnek
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