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Kommentar

Veröffentlichen eines Haftbefehls ist strafbar

Christian Rath
  • Mi, 29. August 2018, 22:00 Uhr
    Deutschland

Die Chemnitzer Staatsanwaltschaft hat Ermittlungen wegen der Veröffentlichung des Haftbefehls zum tödlichen Messerangriff von Sonntag eingeleitet.

Menschen legen Blumen am Ort nieder, w...einen der Täter veröffentlicht wurde.   | Foto: DPA
Menschen legen Blumen am Ort nieder, wo der Deutsche niedergestochen wurde. Die Polizei ermittelt nun, weil der Haftbefehl gegen einen der Täter veröffentlicht wurde. Foto: DPA
FREIBURG. Die Haftbefehle gegen einen Iraker und einen Syrer waren laut tagesschau.de frühzeitig von Rechtspopulisten veröffentlicht worden, ...

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