Freiburg
Verwaltungsgericht muss entscheiden, ob Bötzinger Steinbruch dem Gemeinwohl dient

Das Freiburger Verwaltungsgericht entscheidet, ob die Planung für einen zweiten Phonolith-Abbau bei Bötzingen wieder anlaufen kann. Das Urteil wird in vier Wochen erwartet.
Hat das Regierungspräsidium (RP) der Bötzinger Firma Hauri Mineralstoffwerke zurecht die Zulassung eines Rahmenbetriebsplans für einen zweiten Steinbruch versagt? Mit dieser Frage beschäftigt sich das Freiburger Verwaltungsgericht, wobei insbesondere die Bedeutung des Phonoliths für das Gemeinwohl in Abwägung zu den Interessen der Grundstückseigentümer thematisiert wurde. Das Urteil soll schriftlich binnen vier Wochen ergehen.
Rückblick
Anfang der 1990er Jahre begannen erste Überlegungen, wonach 2041, wenn die Betriebsgenehmigung für den jetzigen Steinbruch Fohberg ausläuft, weiterhin Phonolith abgebaut werden kann. Im Gewann Endhahle gibt es ein zweites Phonolithvorkommen, dafür beantragte die Firma Hauri einen Probeabbau, der im Jahr 2000 genehmigt wurde. Im Februar 2005 wies das Freiburger Verwaltungsgericht eine von der Gemeinde gegen den Probeabbau eingereichte Klage zurück. 2009, nach dem ...
Rückblick
Anfang der 1990er Jahre begannen erste Überlegungen, wonach 2041, wenn die Betriebsgenehmigung für den jetzigen Steinbruch Fohberg ausläuft, weiterhin Phonolith abgebaut werden kann. Im Gewann Endhahle gibt es ein zweites Phonolithvorkommen, dafür beantragte die Firma Hauri einen Probeabbau, der im Jahr 2000 genehmigt wurde. Im Februar 2005 wies das Freiburger Verwaltungsgericht eine von der Gemeinde gegen den Probeabbau eingereichte Klage zurück. 2009, nach dem ...