Verwaltungsgericht muss entscheiden, ob Bötzinger Steinbruch dem Gemeinwohl dient
Das Freiburger Verwaltungsgericht entscheidet, ob die Planung für einen zweiten Phonolith-Abbau bei Bötzingen wieder anlaufen kann. Das Urteil wird in vier Wochen erwartet.
Das Rebgelände Endhahle bei Bötzingen ist für einen neuen Steinbruch vorgesehen, wenn der bestehende am Fohberg (Hintergrund) erschöpft ist. Foto: Mario Schöneberg
Hat das Regierungspräsidium (RP) der Bötzinger Firma Hauri Mineralstoffwerke zurecht die Zulassung eines Rahmenbetriebsplans für einen zweiten Steinbruch versagt? Mit dieser Frage beschäftigt sich das Freiburger Verwaltungsgericht, wobei insbesondere die Bedeutung des Phonoliths für das Gemeinwohl in Abwägung zu den Interessen der Grundstückseigentümer thematisiert wurde. Das Urteil soll schriftlich binnen vier Wochen ergehen.
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