Verzögerung durch Änderungsbedarf

Vorschriften machen für geplantes Schliengener Pflegeheim Anpassungen nötig / Zuschussfragen / Baustart aber noch 2014.
SCHLIENGEN. Eigentlich sollte das Pflegeheim, das an der B 3 am nördlichen Ortsrand von Schliengen entstehen soll, bereits im Bau sein. Doch ist es zu Verzögerungen gekommen. Der Träger, die Pflegeeinrichtung St. Josefshaus Herten, muss Anpassungen vornehmen, welche die Heimbauverordnung des Landes vorschreibt. Außerdem geht es um Zuschüsse für den Kurzzeitpflegebereich. Doch möglichst noch in diesem Jahr sollen die Bauarbeiten beginnen.
Doch die Vorschriften zum Bau eines Pflegeheims sind streng. So erläutert Birgit Ackermann, Vorstand des Trägers ...