Account/Login

Mannheimer Gericht lässt Revision nicht zu

VGH sieht Teilerfolg Gerns gegen die Stadt Lahr

  • Az.: 4 S 2383 & 07

  • Di, 17. März 2009, 10:55 Uhr
    Lahr

     

Die Entscheidung der Stadt Lahr, Alfons Gern, den früheren Leiter des Rechts- und Ordnungsamts unter Entzug dieser Leitungsfunktion auf die Stabsstelle eines "herausgehobenen juristischen Sachbearbeiters" umzusetzen, ist rechtlich nicht zu beanstanden.

LAHR. Rechtswidrig war, ihn auf seiner neuen Stelle nicht angemessen zu beschäftigen. Dies hat der 4. Senat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH) entschieden. Der Senat hatte nach der mündlichen Verhandlung am Donnerstag vergangener Woche ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel