Vorgaben zur Tank- und Rastanlage
Der Gemeinderat schließt im Bebauungsplanentwurf Vergnügungsstätten und großflächigen Einzelhandel aus.
FRIEDENWEILER. Ganz konkrete Vorstellungen zum Bau der Tank- und Rastanlage an der Bundesstraße 31 bei Rötenbach bringt der Gemeinderat bereits in den Bebauungsplan ein.
Die örtlichen Bauvorschriften verbieten demnach die Ansiedlung von Vergnügungsstätten. Das bedeutet, dass Beherbergungsbetriebe, sowie ...