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Was tun mit dem digitalen Nachlass?

  • Nadine Hantke (dpa)

  • Fr, 03. Dezember 2010
    Computer & Medien

Erben haben in Zeiten des Internet immer häufiger nicht nur materielle, sondern auch digitalen Hinterlassenschaften zu regeln.

Der Account beim sozialen Netzwerk, das E-Mail-Postfach, das digitale Fotoalbum, die eigene Website – im Laufe der Zeit sammeln sich eine Menge Daten im Internet an. Doch was passiert damit, wenn ein Mensch stirbt? Grundsätzlich ist der digitale Nachlass genauso zu behandeln wie der normale auch. "Gibt es kein Testament, so tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft", erklärt Michael Schweizer, Rechtsanwalt und Gründer des Portals http://www.kann-ich-klagen.de Das bedeutet, dass nicht nur das Haus oder Geld, sondern auch digitale Rechte an die Erben gehen.

"E-Mails gehören wie Briefe zum Postgeheimnis und damit zu den Persönlichkeitsrechten. Diese Rechte erben in jedem Fall die Angehörigen. Verträge, die zum Beispiel mit E-Mail-Providern bestehen, gehen auf die Erben über", sagt Thomas Hoeren, Professor am Institut für ...

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