Ermittlungen

Was über die Tat im Frankfurter Hauptbahnhof bekannt ist und was nicht

BZ-Plus Nach dem Tod eines Achtjährigen im Frankfurter Hauptbahnhof werden Details zum Tatverdächtigen bekannt. Warum er aber das Kind und dessen Mutter vor einen ICE stieß, bleibt weiter unklar.  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Ein ICE fährt in den Frankfurter Hauptbahnhof ein.  | Foto: Frank Rumpenhorst (dpa)
1/2
Ein ICE fährt in den Frankfurter Hauptbahnhof ein. Foto: Frank Rumpenhorst (dpa)
Was wir über die Tat wissen
Gegen den 40-jährigen Mann, der am Montag versucht haben soll, am Frankfurter Bahnhof drei Menschen vor einen einfahrenden Zug zu stoßen, wurde am Dienstag Haftbefehl wegen Mordes und zweifachen Mordversuchs beantragt. Er wurde dem Haftrichter vorgeführt. Vorgeworfen wird ihm, erst eine Mutter und dann deren achtjährigen Sohn vor den einfahrenden ICE gestoßen zu haben. Während die Mutter sich noch retten konnte, wurde das Kind überrollt und getötet. Zudem habe der mutmaßliche Täter nach Angaben der Staatsanwaltschaft noch versucht, eine 78-jährige Frau ebenfalls ins Gleisbett zu schubsen. Diese habe sich aber wehren können, wobei sie sich Schulterverletzungen zuzog. Die Frau ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel