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Corona-Verordnung

Weitere Lockerungen gelten jetzt

  • Mo, 07. Juni 2021
    Ortenaukreis

     

Das Landratsamt erklärt, was von diesem Montag an in der Ortenau wieder erlaubt ist und was noch nicht.

Bis zu 750 Besucherinnen und Besucher ...ab diesen Montag weniger zu tun haben.  | Foto: Christoph Breithaupt
Bis zu 750 Besucherinnen und Besucher sind bei Open-Air-Veranstaltungen mit Beachtung der Abstandsregelung wieder möglich. Links: Poetry-Slam an der Reithalle von 2016. Schnellteststationen (rechts) dürften ab diesen Montag weniger zu tun haben. Foto: Christoph Breithaupt

(BZ). Weil die Sieben-Tages-Inzidenz in der Ortenau konstant unter der neuen Stufe 35 liegt, gelten von diesem Montag an weitere Lockerungen. Unter anderem entfällt die Testpflicht im Außenbereich der Gastronomie. Wie das Landratsamt mitteilt, liegt der Ortenaukreis seit 27. Mai unter dem Schwellenwert der Inzidenz von 35.

Das Robert-Koch-Institut gab am Sonntagvormittag einen Inzidenzwert von 18,3 für den Ortenaukreis bekannt. "Damit treten sowohl die Lockerungen der Öffnungsstufe 3 ab Montag, 7. Juni, in Kraft sowie die Erleichterungen der neuen Inzidenzstufe 35", heißt es in der Meldung.
Zusätzlich zu den bereits erfolgten Lockerungen gelten im Ortenaukreis ...

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