Corona-Verordnung

Weitere Lockerungen gelten in der Ortenau ab Montag

Weil die Sieben-Tages-Inzidenz in der Ortenau konstant unter der neuen Stufe 35 liegt, gelten von Montag an weitere Lockerungen. Unter anderem entfällt die Testpflicht im Außenbereich.  

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Die Testpflicht für den Besuch des Fre...er das Terrassenbad in Lahr) entfällt.  | Foto: Christoph Breithaupt
Die Testpflicht für den Besuch des Freibads (hier das Terrassenbad in Lahr) entfällt. Foto: Christoph Breithaupt
Wie das Landratsamt mitteilt, liegt der Ortenaukreis seit 27. Mai unter dem Schwellenwert der Inzidenz von 35. Das Robert-Koch-Institut gab am Sonntag einen Inzidenzwert von 18,3 für den Ortenaukreis bekannt. "Damit treten sowohl die Lockerungen der Öffnungsstufe 3 ab Montag, 7. Juni, in Kraft sowie die Erleichterungen der neuen Inzidenzstufe 35", ...

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