Zwischen Rassismus gegen Spieler und Schmähungen gegen Hopp soll klar unterschieden werden, fordert Anwältin Angela Furmaniak. Beschimpfungen von Gegnern sei "Fußball-Folklore" und nicht strafbar.
Der Drei-Stufen-Plan des DFB sieht vor, dass es bei Diskriminierungen im Stadion zunächst eine Durchsage gibt, dann eine Spielunterbrechung und notfalls einen Spielabbruch. Darüber sprach Christian Rath mit der Lörracher Rechtsanwältin Angela Furmaniak, die häufig Fußball-Fans vertritt.
BZ: Frau Furmaniak, was halten Sie als Fananwältin vom ...