Account/Login

Lörracher Fananwältin

"Wenn Hopp als Hurensohn bezeichnet wird, ist das ein Statement gegen die Käuflichkeit des Fußballs"

Christian Rath

Von

Fr, 06. März 2020 um 16:07 Uhr

1. Bundesliga

BZ-Plus Zwischen Rassismus gegen Spieler und Schmähungen gegen Hopp soll klar unterschieden werden, fordert Anwältin Angela Furmaniak. Beschimpfungen von Gegnern sei "Fußball-Folklore" und nicht strafbar.

Angela Furmaniak ist Strafverteidigeri...nd gegen schärfere Polizeigesetze ein.  | Foto: Britt Schilling
Angela Furmaniak ist Strafverteidigerin in Lörrach und Freiburg und setzt sich seit Jahren in der linken und der Ultraszene und gegen schärfere Polizeigesetze ein. Foto: Britt Schilling
1/3
Der Drei-Stufen-Plan des DFB sieht vor, dass es bei Diskriminierungen im Stadion zunächst eine Durchsage gibt, dann eine Spielunterbrechung und notfalls einen Spielabbruch. Darüber sprach Christian Rath mit der Lörracher Rechtsanwältin Angela Furmaniak, die häufig Fußball-Fans vertritt.
BZ: Frau Furmaniak, was halten Sie als Fananwältin vom ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Bereits Abonnent/in? Anmelden

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt weiterlesen

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel