Seit 2010 streiten sich Kandertalbahn und Gewerbepark Dreiländereck, wer die Kosten für den Unterhalt eines neuen Bahnübergangs bezahlen muss. Nun urteilte der Verwaltungsgerichtshof.
Mehr als zehn Jahre lang haben sich zwei Zweckverbände vor Gericht um die Unterhaltskosten für einen Bahnübergang gestritten. Auf der einen Seite steht der Zweckverband Regionaler Gewerbepark Weil am Rhein-Binzen, der den Gewerbepark Dreiländereck zwischen Binzen und Haltingen beplant, verwaltet und entwickelt. Auf der anderen Seite steht der ...