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Was geht noch, was geht nicht mehr für Sportlerinnen und Sportler im Teil-Lockdown? Ausdrücklich erwähnt die neue Corona-Verordnung in Baden-Württemberg, dass "weitläufige Anlagen wie Golfplätze, Reitanlagen oder Tennisplatzanlagen" auch von "mehreren individualsportlich aktiven Personen" genutzt werden dürfen. Zudem soll Profisportlern, Bundes- und Landeskaderathleten sowie Teams von erster bis dritter Bundesliga mindestens regelmäßiges Training gestattet ...