RECHT AUF REISEN:Uhrzeit am Flugsteig (Gate) beachten.
Ein Fluggast muss rechtzeitig am Flugsteig (Gate) erscheinen. Verspätet er sich so sehr, dass er den Flug verpasst, steht ihm keine Entschädigung zu. Das gilt auch für einen mobil eingeschränkten Passagier, der ...