Fragen & Antworten
Wie die Rechtslage bei digitalen Gütern aussieht
Anna Schughardt
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Fr, 27. Juni 2014, 08:01 Uhr
Computer & Medien
Die CD-Regale werden leerer. Die DVD-Sammlungen verschwinden aus den Wohnzimmern. Der Besitz eines Menschen lagert heutzutage nicht mehr in seiner Wohnung, sondern auf Servern. Doch wem gehören diese Daten?
Die Rechtslage ist in vielen Fällen noch unklar – dabei sind die Fragen naheliegend. Sechs Szenarien und was Rechtsexperten dazu sagen.
Darf ich meine E-Books,meine Musik oder
meine Computerspiele verkaufen?
Grundsätzlich darf man Software weiterverkaufen, das hat der Europäische Gerichtshof im Juli 2012 entschieden. "Allerdings", schränkt der Medienanwalt Jens Ferner aus Aachen ein, "kann das Recht zum Verkauf unterlaufen werden." Wenn zum Beispiel die Nutzung der Software nur über einen Account möglich ist und ...