Fragen & Antworten

Wie die Rechtslage bei digitalen Gütern aussieht

Die CD-Regale werden leerer. Die DVD-Sammlungen verschwinden aus den Wohnzimmern. Der Besitz eines Menschen lagert heutzutage nicht mehr in seiner Wohnung, sondern auf Servern. Doch wem gehören diese Daten?  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Gar nicht so einfach und mit allerlei ... der Freundin auszuleihen.Colourbox.de  | Foto: Lasse Noerbaek
Gar nicht so einfach und mit allerlei juristischen Fallstricken versehen: Sachen, die es nur noch als Dateien auf dem Laptop gibt, weiter zu verkaufen oder der Freundin auszuleihen.Colourbox.de Foto: Lasse Noerbaek

Die Rechtslage ist in vielen Fällen noch unklar – dabei sind die Fragen naheliegend. Sechs Szenarien und was Rechtsexperten dazu sagen.

Darf ich meine E-Books,
meine Musik oder
meine Computerspiele verkaufen?
Grundsätzlich darf man Software weiterverkaufen, das hat der Europäische Gerichtshof im Juli 2012 entschieden. "Allerdings", schränkt der Medienanwalt Jens Ferner aus Aachen ein, "kann das Recht zum Verkauf unterlaufen werden." Wenn zum Beispiel die Nutzung der Software nur über einen Account möglich ist und ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel