Sie gelten als gefährlich – dennoch werden vier Sexualstraftäter aus der Sicherungsverwahrung entlassen, je zwei in Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein. Das haben Oberlandesgerichte in Karlsruhe und Schleswig gestern entschieden.
FREIBURG. Sie folgen einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, wonach Sicherungsverwahrung nicht rückwirkend verlängert werden darf. Bundesweit sind rund 70 Häftlinge betroffen.
Noch am Dienstag hatte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe den Antrag eines Sicherungsverwahrten ...