Account/Login

Wie soll das Land mit gefährlichen Tätern umgehen?

  • Fr, 16. Juli 2010
    Südwest

Sie gelten als gefährlich – dennoch werden vier Sexualstraftäter aus der Sicherungsverwahrung entlassen, je zwei in Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein. Das haben Oberlandesgerichte in Karlsruhe und Schleswig gestern entschieden.

Bundesverfassungsrichter Herbert Landau  | Foto: Bensiek
Bundesverfassungsrichter Herbert Landau Foto: Bensiek
FREIBURG. Sie folgen einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, wonach Sicherungsverwahrung nicht rückwirkend verlängert werden darf. Bundesweit sind rund 70 Häftlinge betroffen.
Noch am Dienstag hatte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe den Antrag eines Sicherungsverwahrten ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel