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Bestimmungen zum Waldabstand

Zerstörtes Haus darf nicht wieder aufgebaut werden

  • Di, 01. April 2014, 20:27 Uhr
    Eisenbach

Eine Gasexplosion zerstört im Februar 2013 ein Haus in Eisenbach. Nun soll es wieder aufgebaut werden – doch die Behörden schieben dem einen Riegel vor. Die Bestimmungen zum Waldabstand haben sich verändert.

Was vor 40 Jahren galt, ist heute tabu...abstandsregelung erlaubt dies nicht.    | Foto: GERT  BRICHTA
Was vor 40 Jahren galt, ist heute tabu. Nach der Explosion des Hauses im Eisenbacher Tempelacker, möchte der neue Besitzer das Haus erneuern, doch die Waldabstandsregelung erlaubt dies nicht. Foto: GERT  BRICHTA
Es war kein vorgezogener Aprilscherz in der Gemeinderatssitzung: Der neue Eigentümer eines Hauses am Tempelacker auf dem Eisenbacher Höchst möchte es wiederaufbauen, doch die Behörden legen ihm Steine in den Weg. Es handelt ...

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