Revision

Zerstückelte Leiche im Rhein: Darum wird am BGH verhandelt

Taucher entdecken Leichenteile im Rhein, der Täter gesteht - doch der Fall ist damit nicht abgeschlossen. Warum fordert die Schwester des Opfers eine höhere Strafe? Und was passiert jetzt am BGH?  

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Der erste Prozess fand am Landgericht Waldshut-Tiengen statt. (Archivbild) Foto: Philipp von Ditfurth/dpa

Quelle: Deutsche Presse-Agentur (dpa).
Die BZ-Redaktion hat diese Meldung nicht redaktionell bearbeitet.

Karlsruhe (dpa/lsw) - Er hat einen Mann erschossen, die Leiche zerstückelt und im Rhein versenkt: Aus Sicht der Schwester des Opfers hätte der Täter nicht nur wegen Totschlags, sondern wegen Mordes verurteilt werden sollen. Deswegen befasst sich am Dienstag (11.00 Uhr) der Bundesgerichtshof (BGH) mit dem Fall. Im Raum steht die Frage, ob der Deutsche aus Ausländerhass handelte. Unklar ist, ob der erste Strafsenat in Karlsruhe noch am selben Tag ein Urteil spricht. 

Geständnis am Landgericht

Die Tat hatte sich am 23. Dezember 2023 in einer südbadischen Flüchtlings-Unterkunft ereignet. Mit einer halbautomatischen Selbstladepistole tötete der Mann den 38-Jährigen. "Während der Weihnachtsfeiertage beseitigte er die Leiche, indem er sie mit einer Machete in sechs Teile zerlegte, sie mit Maschendraht umwickelte und in den Rhein warf", teilte der BGH mit. Taucher fanden die Leichenteile bei Breisach im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald. 

Das Landgericht Waldshut-Tiengen verurteilte den damals 58-Jährigen im November 2024 unter anderem wegen Totschlags zu einer Haftstrafe von sechs Jahren und zehn Monaten. Der Mann hatte gestanden, zweimal auf das Opfer geschossen zu haben. Er soll sich von dem 38-Jährigen bedroht gefühlt haben.

Nebenklägerin legt Revision ein 

Das Gericht habe keinen Ausländerhass als niedrigen Beweggrund festgestellt, erklärte der Sprecher. Daher habe es den Mann nicht wegen Mordes verurteilt. 

Es hatte eine Verständigung der Verfahrensbeteiligten gegeben. Demnach sollte das Strafmaß im Fall eines Geständnisses nicht über sieben Jahren Haft liegen. 

Im Laufe des Prozesses wurde eine in Tunesien lebende Schwester des Opfers als Nebenklägerin zugelassen, die zum Prozessabschluss nach Deutschland kam - und später Revision gegen das Urteil einlegte. Der BGH prüft das Urteil des Landgerichts nun auf Rechtsfehler, erhebt aber nicht selbst Beweise.

© dpa‍-infocom, dpa:251216‍-930‍-428744/1

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