Justiz

Zwei Männer sollen eine 22-jährige Frau in Offenburg tagelang eingesperrt und vergewaltigt haben

Die Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen zwei Männer, weil sie die junge Frau in einer Wohnung in der Offenburger Innenstadt festgehalten haben sollen. Die Angeklagten sollen sie misshandelt und vergewaltigt haben.  

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Die Offenburger Justiz hat über zwei M...beraubt und vergewaltigt haben sollen.  | Foto: Ralf Burgmaier
Die Offenburger Justiz hat über zwei Männer zu richten, die im Februar 2025 eine 22-Jährige fünf Tage freiheitsberaubt und vergewaltigt haben sollen. Foto: Ralf Burgmaier

Die Staatsanwaltschaft Offenburg hat gegen zwei 40 beziehungsweise 43 Jahre alte Männer Anklage bei der Großen Strafkammer des Landgerichts Offenburg erhoben. Den Männern wird unter anderem vorgeworfen, in der Wohnung des 43-jährigen Mannes in der Offenburger Innenstadt im Februar 2025 eine 22 Jahre alte Frau gegen deren Willen für mehr als fünf Tage festgehalten zu haben. Am Abend des 9. Februars war sie durch die Polizei befreit worden. Die junge Frau wurde dazu gezwungen, sich nahezu ununterbrochen in einem isolierten Zimmer aufzuhalten. Die Männer sollen sich auch an ihr vergangen haben.

Der 40-jährige Tatverdächtige soll der 22-Jährigen in dieser Zeit unter anderem durch Gewalteinwirkung einen sogenannten verschobenen Rippenbruch zugefügt haben. Dabei handelte es sich laut Anklage um eine möglicherweise lebensbedrohliche Verletzung, die eine Notoperation nach der Befreiung der Geschädigten erforderlich machte. Außerdem soll der 40-Jährige die junge Frau mehrmals, der 43-Jährige zumindest einmal vergewaltigt haben.

Der 40-jährige Angeklagte sitzt in Untersuchungshaft

Die Anklage gegen den 40-Jährigen lautet daher auf schwere Freiheitsberaubung, gefährliche Körperverletzung und Vergewaltigung. Die Anklage gegen den 43-jährigen Angeschuldigten lautet unter anderem auf Freiheitsberaubung und Vergewaltigung.

Die Große Strafkammer des Landgerichts hat nun über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Anberaumung von Terminen zur Hauptverhandlung zu entscheiden. Im Falle ihrer Verurteilung droht den Angeschuldigten eine Freiheitsstrafe zwischen zwei und fünfzehn Jahren. Im Fall des 40-Jährigen, der sich seit seiner Festnahme am 9. Februar in Untersuchungshaft befindet, geht die Staatsanwaltschaft darüber hinaus davon aus, dass neben einer Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe auch die Anordnung der Sicherungsverwahrung zu prüfen sein wird.

Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt für die Angeschuldigten die Unschuldsvermutung, teilt die Staatsanwaltschaft mit.

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