13-Jährige hält Polizei in Atem

Jugendliche soll Attacke mit einer Spritze vorgetäuscht haben.  

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GELSENKIRCHEN (dpa). Eine 13-Jährige soll in Gelsenkirchen einen brutalen Überfall auf sie mit einer Spritze vorgetäuscht haben. Die Jugendliche hatte am Donnerstag angegeben, dass ein Mann sie bedroht und ihr mit einer handelsüblichen Spritze eine unbekannte Substanz verabreicht habe. Das Mädchen kam in ein Krankenhaus. Die Polizei nahm die Schilderungen sehr ernst und rief die Bevölkerung zur Wachsamkeit auf. Am Freitag stellte ein Rechtsmediziner laut Polizei fest, dass sich die 13-Jährige die Verletzungen selbst zugefügt hatte.

Die Ermittler gehen davon aus, dass die Jugendliche den Vorfall vorgetäuscht hat. Warum sie das tat, war zunächst unklar. Die Schülerin hatte angegeben, auf einer Straße unweit der Innenstadt von einem Mann mit einem Messer bedroht worden zu sein. Er habe sie aufgefordert, ihm zu folgen. Auf einem großen Parkplatz soll er dann eine Spritze hervorgeholt und eine Substanz in ihren Körper injiziert haben.

Die Schülerin gab an, dass er noch die Worte "Nummer sechs" sagte, bevor er floh. Sie klingelte bei einem Anwohner in der Nähe des Parkplatzes. Der brachte sie in ein Krankenhaus in der Nähe, wo sie stationär aufgenommen wurde. Später gab sie der Polizei eine genaue Täterbeschreibung. So soll der Mann weiße Handschuhe getragen haben. Die Polizei hatte noch am Freitagvormittag keinen Zweifel daran gelassen, dass sie die Schilderungen der Jugendlichen für glaubhaft hält. Wegen der angeblichen Äußerung "Nummer sechs" waren die Ermittler in Sorge, dass es schon vorher Opfer gab oder es noch weitere geben könnte. Auch in benachbarten Städten wurde die Polizei kontaktiert.

Die Ermittler hatten gerätselt, welchen Stoff der Unbekannte dem Mädchen injiziert haben könnte. Das Opfer habe bereits kurz nach der angeblichen Attacke Ausfallerscheinungen gehabt, sagte ein Polizeisprecher. Welcher Art diese waren und ob sie am Freitag noch anhielten, wurde nicht bekannt. Eine Blutuntersuchung sei ohne Befund verlaufen, hieß es schließlich am Nachmittag. Mit anderen Worten: Im Blut wurde nichts Ungewöhnliches gefunden.

Die 13-Jährige ist noch nicht strafmündig

Der Fall erinnert an den sogenannten "Hakenkreuz"-Fall aus dem Jahr 2007. Eine 17-Jährige hatte sich im sächsischen Mittweida ein Hakenkreuz in die Hüfte geritzt. Sie hatte behauptet, Neonazis hätten ihr die Verletzung zugefügt, als sie ein Aussiedlerkind vor Misshandlungen der Männer schützen wollte. Sie wurde im November 2008 wegen Vortäuschens einer Straftat vom Amtsgericht Hainichen zu 40 Arbeitsstunden verurteilt. Im Fall der 13-Jährigen ist eine strafrechtliche Verfolgung ausgeschlossen, da sie wegen ihres Alters noch strafunmündig ist.
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