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Schöffengericht Bad Säckingen verurteilt 38-Jährigen zu neun Monaten auf Bewährung.
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LAUFENBURG. Das Schöffengericht Bad Säckingen verhängte gegen einen 38 Jahre alten Angeklagten eine Freiheitsstrafe von neun Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wird. Dem Mann wurde Beihilfe zur Einfuhr von Betäubungsmitteln am Zollübergang Laufenburg zur Last gelegt. Die dafür gesetzlich vorgesehene Mindeststrafe von sechs Monaten kann nur in Ausnahmefällen unterschritten werden.
Entgegen der Meinung des Gerichts lagen für Verteidiger Heinz Eichelberg die Voraussetzungen dafür ganz klar vor. Er plädierte auf eine dreimonatige Bewährungsstrafe in einem minderschweren Fall. Nach seinem ...