Versuchte Vergewaltigung und Körperverletzung – so lautete der Vorwurf gegen einen 25-Jährigen in einem Prozess vor dem Amtsgericht Freiburg. Doch am Ende der Verhandlung stand ein Freispruch, denn es gilt der Grundsatz: „Im Zweifel für den Angeklagten“.
Der aus Rottweil stammende Mann sollte im Sommer 2014 eine jetzt 26-Jährige in den Hinterhof einer Disco in der Innenstadt gezerrt haben. Dort soll er sie gewürgt und ihr die Hose heruntergezogen haben, um sie zu vergewaltigen. Was an dem Abend weshalb und wie genau passierte, ließ sich ...