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Ausnahmen Leverkusen und Wolfsburg: DFL muss nachbessern

Um die 50+1-Regel einhalten zu können, ist die Deutsche Fußball Liga gefordert. Das Bundeskartellamt nimmt auch die kritisch beäugten Clubs RB Leipzig und Hannover 96 in die Pflicht.  

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Bayer Leverkusen ist juristisch ein besonderer Fall in der Bundesliga. Foto: Christoph Reichwein/dpa

Quelle: Deutsche Presse-Agentur (dpa).
Die BZ-Redaktion hat diese Meldung nicht redaktionell bearbeitet.

Bonn/Frankfurt/Main (dpa) - Bei der Prüfung der 50+1-Regel im deutschen Fußball hat das Bundeskartellamt die DFL zu Nachbesserungen aufgefordert - das betrifft vor allem Bayer Leverkusen und den VfL Wolfsburg mit ihren Ausnahmegenehmigungen. Aber auch deren Bundesliga-Konkurrent RB Leipzig und Zweitligist Hannover 96 sind im Fokus.

Die Deutsche Fußball Liga müsse "bei der vorgeschlagenen Änderung der Bestandsschutzregeln für die vormaligen Förderklubs nachbessern, denn die europäische Rechtsprechung legt hier jetzt einen strengen Standard an", sagte Andreas Mundt als Präsident des Bundeskartellamtes.

Ein Ende des mittlerweile sieben Jahre laufenden Verfahrens ist aber in Sicht. Grundsätzlich habe die Bonner Behörde keine grundlegenden Bedenken, heißt es in deren Zwischenbescheid erneut. Man sei aber der Ansicht, dass die DFL "konkrete Maßnahmen vornehmen sollte, um in Zukunft eine rechtssichere Anwendung der Regel sicherzustellen".


So wies die Vereinsführung den Unternehmer an, gegen den Einstieg eines Investors bei der DFL zu stimmen. Wie Kind tatsächlich bei der DFL-Mitgliederversammlung im Dezember 2023 entschied, hat er bislang nicht verraten. Das Ergebnis und seine Meinung zu diesem Thema ließen aber darauf schließen, dass er sich der Weisung widersetzt habe.

© dpa‍-infocom, dpa:250616‍-930‍-675250/3

Schlagworte: Andreas Mundt

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