53-Jähriger wirft Messer nach 19-Jähriger
Ein alkoholkranker und vorbestrafter Mann ist in der Wohnung seiner Freundin ausgerastet und bekommt zehn Monate auf Bewährung – unter einer Bedingung.
FREIBURG. Wer aus kurzer Entfernung ein Messer und einen Teelichthalter aus Glas nach Personen wirft, der geht das Risiko ein, sie zu verletzen. Wird dann eine Person getroffen, geht es um gefährliche Körperverletzung, geht der Wurf daneben, kann es immer noch eine versuchte gefährliche Körperverletzung sein. Über einen solchen Fall hatte das Amtsgericht zu entscheiden.
Ein 53-Jähriger hat alkoholisiert und in Rage in der Küche seiner 19-jährigen Freundin mit Messern und einem gläsernen Teelichthalter geworfen. Der Teelichthalter prallte an der Wand ab und traf als Querschläger den ...