Die Anklageschrift liest sich wie die Chronik einer lang angekündigten Tat: Die Staatswaltschaft wirft einer Seniorin vor, in Basel einen Jungen getötet zu haben. Sie soll in der Psychiatrie untergebracht werden.
Rund eineinhalb Jahren nach der Tötung eines siebenjährigen Jungens wird am 10. August in Basel der Prozess gegen eine 76-Jährige beginnen. Die Anklage lautet Mord, ins Gefängnis wird die mutmaßliche Täterin nicht kommen. Die Staatsanwaltschaft beantragt eine dauerhafte Unterbringung in einer Psychiatrie. Zwei Tage sind für die Verhandlung angesetzt. Publikum ist keines zugelassen. Der Prozess wird nur vor ...