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Aargauer Regierung befasst sich mit dem Hijab einer Dozentin der Fachhochschule Nordwestschweiz

An der Fachhochschule Nordwestschweiz (FHNW) trägt eine Dozentin einen Hijab. Das beschäftigt nun die Aargauer Regierung. Hintergrund ist eine parlamentarische Anfrage.  

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Das Kopftuch einer Dozentin der Fachho...t die Aargauer Regierung (Symbolbild).  | Foto: Boris Roessler (dpa)
Das Kopftuch einer Dozentin der Fachhochschule Nordwestschweiz (FHNW) beschäftigt die Aargauer Regierung (Symbolbild). Foto: Boris Roessler (dpa)

Das Tragen eines Hijabs durch eine Dozentin der Fachhochschule Nordwestschweiz (FHNW) beschäftigt die Aargauer Regierung: In ihrer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage der EDU und SVP hält sie fest, das Kopftuch stehe im Spannungsfeld zwischen Religionsfreiheit und Gleichberechtigung. Ganz wohl ist es dem Regierungsrat wegen des Hijabs nicht: Martina Bircher (SVP), die Vorsteherin des Departements Bildung, Kultur und Sport, habe der FHNW "ihr Unbehagen in dieser Frage bereits vor einiger Zeit mitgeteilt", heißt es in der Antwort.

In der Schweiz gibt es kein gesetzliches Kopftuch- oder Hijab-Verbot

Dabei habe sie insbesondere thematisiert, wie die institutionelle und wissenschaftliche Neutralität durch eine Dozentin mit Kopftuch gewährleistet werden könne. Das Tragen eines Hijabs erlaube aber "für sich alleine keine Rückschlüsse auf die Einstellung einer Dozentin gegenüber anderen Religionen", schreibt der Regierungsrat weiter. Entscheidend bleibe die Qualität des Unterrichts sowie die Verpflichtung der Dozierenden zu einer sachlich fundierten und weltanschaulich neutralen Lehre.

Dennoch könne das Kopftuch "die Unparteilichkeit und die Vorbildfunktion der Dozentin beeinträchtigen". Es könne – auch unbeabsichtigt – als missionarisches Signal wirken und eine Praxis legitimieren, die dem emanzipatorischen Auftrag des öffentlichen Bildungswesens widerspreche. Die Regierung weist weiter darauf hin, dass es in der Schweiz weder ein gesetzliches Kopftuch- oder Hijab-Verbot gebe, noch die Hochschule ein entsprechendes Verbot kenne. Die FHNW ist eine gemeinsame Institution der Trägerkantone Aargau, Basel-Landschaft, Basel-Stadt und Solothurn, wie der Regierungsrat weiter festhält. Sie verfügt über umfassende Autonomie in personellen, organisatorischen und betrieblichen Belangen.

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Schlagworte: Martina Bircher
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