Kreis Emmendingen

Ab Montag ohne Tests ins Freibad und im Restaurant draußen essen

Die stabile Inzidenz von unter 35 im Landkreis Emmendingen macht von Montag an weitere Lockerungen möglich: Bis zu 750 Gäste sind dann bei Kulturveranstaltungen im Freien erlaubt.  

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Von Montag an ist der Besuch der Freib...r Impf- und Genesenennachweis möglich.  | Foto: Gerhard Walser
Von Montag an ist der Besuch der Freibäder im Landkreis Emmendingen wieder ohne negatives Testergebnis oder Impf- und Genesenennachweis möglich. Foto: Gerhard Walser
Die seit Tagen stabile Inzidenz deutlich unter 35 beschert den Kreisbewohnern von Montag an weitere Lockerungen. Laut der maßgeblichen Meldung des Robert-Koch-Instituts lag am Sonntagmorgen der Wert im Kreis bei 13,8.

Wer ins Freibad will, nach der Radtour im Biergarten einkehrt oder im Restaurant auf der Terrasse speist, braucht ab Montag, 7. Juni im Landkreis Emmendingen keinen Test mehr und muss auch keinen Impf- oder Genesenen-Nachweis vorzeigen. Das teilt das Landratsamt mit. Zu Kultur- und Sportveranstaltungen im Freien dürfen jetzt wieder bis zu 750 Besucherinnen und Besucher kommen.

Seit 17. Mai ist der Kreis unter 35

Diese weiteren Lockerungen hat die Landesregierung in der neuen Corona-Verordnung verfügt. Sie gelten für alle Stadt- und Landkreise, bei denen die 7-Tage-Inzidenz in den vergangen fünf aufeinanderfolgenden Tagen unter dem Wert von 35 Fällen je 100 000 Personen geblieben ist. Der Landkreis Emmendingen hat diesen Wert mit 34,9 erstmals am 17. Mai erreicht und seither auch nicht mehr überschritten. Seit dem 26. Mai liegt der Wert sogar stabil unter einer Inzidenz von 20. Die Landesregierung hatte die neue Inzidenzstufe von 35 am vergangenen Donnerstag verkündet und den betroffenen Landkreisen ermöglicht, sie schon zum Wochenanfang umzusetzen.

Wieder bis zu 50 Menschen dürfen feiern

Der Landkreis Emmendingen hat hierzu am Sonntag, 6. Juni eine Bekanntmachung veröffentlicht. In gastronomischen Betrieben können wieder bis zu 50 Menschen unter Einhaltung der Hygienevorgaben feiern, hier sind jedoch ein Test, eine vollständige Impfung oder Genesung erforderlich. Tanzveranstaltungen sind noch nicht erlaubt. Bei Sportwettkämpfen im Freien können künftig wieder bis zu 750 Zuschauer und Zuschauerinnen für die nötige Stimmung sorgen bei Veranstaltungen des Amateur-, Profi- oder Spitzensport. Auch bei Kulturveranstaltungen im Freien sind wieder bis zu 750 Gäste möglich. Der Besuch von Messen und Ausstellungen ist mit Publikum möglich, hier werden für die zulässige Gesamtzahl der maximalen Besucherinnen und Besucher eine Fläche von sieben Quadratmetern je Person berechnet.
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