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Ab wann steht Teningens Bürgermeister das Ruhegehalt zu?

Der Teninger Bürgermeister Heinz-Rudolf Hagenacker hat Anspruch auf Ruhegehalt. Doch wann erfolgt die Auszahlung? Eine Mail an das KVBW soll Klarheit bringen.  

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Aus dem Amt gewählt wurde in Teningen ... Zeit steht im nun ein Ruhegehalt zu.M  | Foto: Markus Zimmermann
Aus dem Amt gewählt wurde in Teningen der noch amtierende Bürgermeister Heinz-Rudolf Hagenacker. Nach 16 Jahren Amtszeit und damit als Beamter auf Zeit steht im nun ein Ruhegehalt zu.M Foto: Markus Zimmermann

Deutsch ist eine wunderbare Sprache, decken sich zahlreiche Begriffe doch auch phonetisch mit ihren Inhalten. Weich etwa klingt ausgesprochen eben weich, hart wird auch so ausgesprochen. Aber ja, Deutsch ist auch eine schwere Sprache, die viel Interpretationsraum zulässt. Besonders, wenn es um Amtsdeutsch geht. Vorgeschichte: Dem Teninger Bürgermeister Heinz-Rudolf Hagenacker steht nach zwei Amtszeiten, also 16 Jahren als Beamter auf Zeit, nach seinem Ausscheiden am 31. Juli dieses Jahres das sogenannte Ruhegeld zu. Doch was bedeutet nun "steht zu"? Nach der Lektüre eines entsprechenden BZ-Berichts vom Vortag deutet ein Amtskollege es so: Hagenacker habe das Anrecht auf das Ruhegehalt erworben, dieses Geld werde aber erst mit Ablauf des 63. Lebensjahr ausgezahlt. So ließe sich der entsprechende Absatz in Paragraf 131 des Landesbeamtengesetzes deuten. Nun soll ein Anruf beim Kommunalen Versorgungsamt Baden-Württemberg (KVBW) für Klarheit sorgen. Doch telefonische Auskünfte, so heißt es auf Direktionsebene, werden nicht gegeben. Aber auf eine Anfrage per Mail werde der oder die Sachbearbeitende sicherlich zügig antworten. Und siehe da, die Antwort kam zügig, im wahrsten Sinne des Wortes: "Wenn ein kommunaler Wahlbeamter nach 16 Amtsjahren (zwei vollen Amtszeiten) in Ruhestand tritt, steht das Ruhegehalt direkt nach Ablauf der Amtszeit zu." Womit sich nun wieder der amtierende Bürgermeister bestätigt sieht: Steht zu, ja, aber ausgezahlt wird erst später, Hagenacker ist ja erst 54 Jahre alt. Das erfordert nun eine weitere Mail mit erneuter, präzisierender Fragestellung an den Sachbearbeiter. Und der schafft letztendlich Klarheit: Ja, mit Ruhestandseintritt besteht Anspruch auf Ruhegehalt. Und mit einem gelben Stift die Passage aus seiner ersten Antwort unterstützend markiert.

Schlagworte: Heinz-Rudolf Hagenacker
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