Abizeitung made by Rektor?

Die JuZ hat recherchiert, wie frei Lahrer Abizeitungsredaktionen arbeiten können und wie viel Kontrolle die Schulleitungen ausüben.  

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Neckisch, verspielt, plakativ - Titelseiten vergangener Abizeitungen aus Südbaden: Lise-Meitner-Gymnasium Grenzach, Hans-Thoma-Gymnasium Lörrach (beide 2005), Klostergymnasium Offenburg, Grimmelshausen-Gymnasium Offenburg (beide 2012) Foto: bz

Das schriftliche Abitur ist rum, jetzt gehen die Redaktionen der Abizeitungen in die Vollen. Witzige Lehrersprüche, die besten Schülerausreden und eine Anekdotensammlung sind Pflichtstoff. Bei ihrer Sammlung und Bearbeitung sind die Redaktionen prinzipiell unabhängig. Jüngst klagte allerdings der Verein Jugendpresse Deutschland, Zeitungen an Schulen fühlten sich zunehmend in ihrer freien Berichterstattung beschnitten. Wie ergeht es den Lahrer Abizeitungsredakteuren und wie gehen die Schulleitungen mit ihnen um?

Waltraud Oelmann, Schulleiterin des Max-Planck-Gymnasiums, sagt in Übereinstimmung mit den anderen beiden Schulleitern, es existiere keine offizielle, wohl aber eine inoffizielle Verpflichtung, die Abizeitung vor dem Druck vorzulegen. "Ich lege es in die Verantwortung der Abizeitungsredakteure", sagt sie. Und Rektor Joachim Rohrer vom Clara-Schumann-Gymnasium stellt klar: "Es gibt keine Zensur und wir fordern die Schüler auch nicht auf, uns vorab ein Exemplar der Abizeitung zukommen zu lassen." Allerdings stehe ein Kollege der Schulleitung den Abizeitungsredakteuren beratend zur Seite. Das haben die Schüler bisher auch stets so akzeptiert und in "vertrauensvoller Zusammenarbeit" mit der Schulleitung zusammengearbeitet.

Reinhard Schmidt vom Scheffel-Gymnasium fasst es so zusammen: Es gebe keine Zensur, aber die Schule lege Wert darauf, die Schüler anzuleiten. Denn "die Schüler müssen lernen, was geht und was nicht." Generell arbeiteten die Redakteure aber sehr selbstständig – was diese auch zu schätzen wissen, wie eine anonyme Redakteurin einer der vergangenen Abizeitungsausgaben des Scheffels berichtet: "Wir durften schreiben, was wir wollten."

Von Absolventen des Clara-Schumann-Gymnasiums heißt es – ebenfalls anonym – dass es beim Schreiben der Zeitung kaum Probleme mit der Schulleitung gegeben habe. Deren Anweisungen seien allerdings schon bei der Auswahl des Abimottos streng gewesen, so dass die Schreiber der Zeitung wussten, dass sie manche Texte gar nicht erst zu schreiben brauchen.

Der Rektor des Clara-Schumann-Gymnasiums, Joachim Rohrer, sagt, die Zusammenarbeit mit den Abizeitungsteams sei traditionell gut. Erst ein Mal sei es vorgekommen, dass eine Lehrkraft sich zwischen den Zeilen falsch dargestellt fühlte.

Texte, die sich um einzelne Personen drehen, werden inzwischen an allen Schulen zuvor gegengelesen, was aber besonders am Max-Planck-Gymnasium letztes Jahr für Probleme sorgte: Von Schülerseite heißt es, um die Kommentare zu den Lehrern in die Zeitung zu bringen, sei ein Kampf nötig gewesen. Am Ende durften die Lehrer rausstreichen, was ihnen nicht gefiel. So wird das im Zweifelsfall auch an anderen Schulen gemacht. Es wird korrigiert, gestrichen, umschrieben und umgeschrieben. Wichtig für die Schulleitungen ist vor allem, dass niemand gekränkt oder beleidigt wird.

Am Scheffel- und am Clara-Schumann-Gymnasium ist es üblich, den Schülern über die Schulter zu schauen, sie anzuleiten und zu beraten, manchmal einzuschränken und ihnen im Notfall auch etwas zu verbieten, so dass am Ende alle mit der Zeitung zufrieden sind.

Schüler begeben sich freiwillig unter Aufsicht

Am Max-Planck-Gymnasium wird den Abizeitungsschreibern laut Schulleitung freie Hand gelassen – "wenn die Schüler bereit sind, das Risiko zu tragen, eine Zeitung in Druck zu geben, deren Verkauf dann verboten wird, sollten sich falsche Zitate oder gar beleidigende Inhalte finden", sagt Waltraud Oelmann. Und so begeben sich die Autoren vom Max-Planck-Gymnasium freiwillig unter die Aufsicht derer, über die sie schreiben wollen.

Fazit: Auch wenn an allen drei Gymnasien die Abizeitungsredaktionen unter mehr oder weniger Kontrolle der Schulleitung stehen, so traf die BZ-Jugendredaktion auf keinen Absolventen, der sich über Zensur beklagte. Und keine Schulleitung sah sich je gezwungen, eine Abizeitung zu verbieten.

Rechtlicher Rahmen

Was Zeitschriften an Schulen dürfen und wie ihr Verkauf geregelt ist, steht in der Verwaltungsvorschrift "Werbung, Wettbewerbe und Erhebungen" des Kultusministeriums: Demnach darf der Schulleiter jeweils ein Exemplar mindestens drei Tage vor der beabsichtigten Verteilung zur Einsicht verlangen. Er kann den Verkauf der einzelnen Ausgabe auf dem Schulgelände verbieten, wenn er glaubt, dass der Inhalt gegen ein Gesetz verstößt oder eine schwere Beeinträchtigung der Aufgaben der Schule zu befürchten ist. Vor der Entscheidung des Schulleiters über Verkauf oder Verbot muss die Schulkonferenz beraten. Ist es dazu bereits zu spät, kann der Schulleiter den Verkauf der Schülerzeitschrift auf dem Schulgelände bis zur endgültigen Entscheidung verbieten. Der Schulleiter muss die endgültige Entscheidung so rasch wie möglich treffen und die Schulkonferenz dann sofort einberufen.

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