Abwassergebühr: Schummeln könnte teuer werden

Bei der Ermittlung der gesplitteten Abwassergebühr ist die Mithilfe der Bürger gefragt / Unterlagen bereits im Briefkasten.  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Für die zukünftige Erhebung der Abwass... rund um Haus und Hof gegeben werden.   | Foto: Ingo Schneider
Für die zukünftige Erhebung der Abwassergebühr muss in Murg exakte Auskunft über gepflasterte Fläche rund um Haus und Hof gegeben werden. Foto: Ingo Schneider

MURG. Mit der Samstagspost lagen bei den Grundeigentümern in der Gemeinde Murg auch schon die Fragebogen, Flurkarten, Ausfüllhilfen und Infobroschüre zur Erfassung der versiegelten Grundstücksflächen im Briefkasten. Am Abend zuvor hatte die Gemeinde Murg ihre Bürger in der Murgtalhalle zur Einführung der getrennten Abwassergebühr informiert. Jetzt sind die Grundeigentümer an der Reihe: Zollstock raus und versiegelte Flächen vermessen.

Mit dem Urteil des baden-württembergischen Verwaltungsgerichtshofs vom März 2010 ist die Gemeinde gezwungen, rückwirkend zum 1. Januar 2010 die getrennte Abwassergebühr einzuführen. Dies bedeutet, dass bei der Abwassergebühr ab sofort getrennte Gebühren für Schmutzwasser (auf Basis des verbrauchten Frischwassers) und ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel