Das Innenministerium hat seine Neutralitätspflicht verletzt, als es ein AfD-kritisches Interview von Minister Seehofer auf seine Webseite stellte. So lautet Urteil des Bundesverfassungsgerichts.
Die AfD hat mit einer Klage gegen Innenminister Horst Seehofer (CSU) beim Bundesverfassungsgericht Erfolg gehabt. Seehofer hat seine Neutralitätspflicht verletzt, als er ein AfD-kritisches Interview auf die Homepage seines Ministeriums stellen ließ.
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