Airbnb und Steuererklärung – so vermeiden Sie Ärger mit dem Finanzamt
Ob einzelnes Zimmer oder Zweitwohnung: Bevor Wohnraum ungenutzt bleibt, vermietet man ihn doch lieber unter. Wer sich nicht der Steuerhinterziehung verdächtig machen will, sollte diese Regeln kennen.
Wer ein ungenutztes Zimmer übrig oder eine Zweitwohnung hat, für den mag es attraktiv sein, diesen Wohnraum über Portale wie Airbnb, Wimdu oder 9Flats unterzuvermieten. Um wegen der so erzielten Mieteinnahmen keinen Ärger mit der ...