Jugendschutz

Alarmierende Ergebnisse bei Alkoholtestkäufen in Weil am Rhein

Wird in Weil am Rhein hochprozentiger Alkohol an Minderjährige verkauft? Dies ist bei Testkäufen stichprobenhaft untersucht worden. Das Ergebnis zeigt Handlungsbedarf auf.  

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Testkäufe sind eine Möglichkeit, zu üb...n Jugendschutz einhalten. (Symbolbild)  | Foto: Cathrine Stukhard (Villa Schöpflin)
Testkäufe sind eine Möglichkeit, zu überprüfen, ob Supermärkte den Jugendschutz einhalten. (Symbolbild) Foto: Cathrine Stukhard (Villa Schöpflin)

Testkäufe von alkoholischen Getränken sind ein wichtiges Kontrollinstrument, dies schreibt die Stadt Weil in einer Pressemitteilung. Denn leider werde das Jugendschutzgesetz nicht immer eingehalten. Jugendliche kämen viel zu häufig an Hochprozentiges, weil Händlerinnen und Händler die Alterskontrollen nicht ernst genug nähmen. Auch in Weil am Rhein falle die Bilanz ernüchternd aus.

Acht Verkaufsstellen wurden kontrolliert. Den Ausweis musste die Testperson dabei sieben Mal vorzeigen. Trotzdem erhielt die minderjährige Testperson in drei Supermärkten Alkohol in Form von Wodka . Bei den im Sommer durchgeführten Alkoholtestkäufen sei das Ergebnis positiver gewesen, wie es in der Mitteilung weiter heißt. Damals sei in fünf getesteten Betrieben nur einmal Hochprozentiges an Minderjährige ausgegeben worden.

Das Ergebnis der 23. Auflage sei dagegen alarmierend. "In drei Supermärkten wurden der Testperson trotz klarer gesetzlicher Vorgaben Wodka ausgehändigt. Die Quote von fast 40 Prozent zeigt deutlich, dass die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes nicht überall gewährleistet ist. Die Inhaberinnen und Inhaber sind in der Pflicht, ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter diesbezüglich zu unterstützen und auch ausreichend zu schulen", sagt Olga Anselm von der Kommunalen Kriminalprävention. Neben ihr waren auch eine Mitarbeiterin des Polizeireviers sowie Anna Lauer von der Villa Schöpflin beim Testkauf mit von der Partie.

Wer Schnaps an Minderjährige verkauft, riskiert ein Bußgeld

Alkoholtestkäufe machten Verstöße sichtbar, sensibilisierten Händler für ihre Verantwortung und trügen dazu bei, Jugendliche vor den Gefahren des Alkoholkonsums zu schützen, so die Stadt Weil. Der Verkauf von hochprozentigem Alkohol an unter 18-Jährige stelle eine Ordnungswidrigkeit dar. Die Stadtverwaltung handelt laut eigener Aussage konsequent: Bei Verstößen gegen die Jugendschutzbestimmungen werde ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Nach dem Wodka-Testkauf habe man die fehlerhaft agierenden Mitarbeitenden direkt auf ihren Verstoß gegen den Jugendschutz angesprochen, der Kauf wurde rückabgewickelt.

Dieses Ergebnis zeige, dass Kontrollen allein nicht ausreichten. Es sei ebenso notwendig, das Verkaufspersonal aufzuklären und zu schulen. Aber auch für die jungen Konsumenten seien Aufklärung und Prävention entscheidend. Nur so könnten Jugendliche langfristig vor riskantem Alkoholkonsum geschützt werden.

Exakt hier will die Villa Schöpflin ansetzen: Im Rahmen ihres Alkoholpräventionsprogramms "HaLT – Hart am LimiT" bietet sie kostenlose Schulungen an. Hier werden die Bestimmungen des Jugendschutzes vermittelt, ebenso die Risiken des Alkoholmissbrauchs von Jugendlichen. Zusätzlich stellt die Villa Schöpflin kostenlose Materialien zur Verfügung, um die Einhaltung des Jugendschutzes in der täglichen Arbeit zu erleichtern.

Schlagworte: Anna Lauer, Olga Anselm
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