Alkohol-Entzug als letzte Chance
Delikte von Nötigung bis Raub: Zwei Jahre und neun Monaten Haft für den geständigen Angeklagten.
EMMENDINGEN. Es war eine seltene Einigkeit zwischen Richter, Staatsanwalt, Rechtsanwalt, Sachverständigem und Angeklagtem vor dem Amtsgericht Emmendingen. Der geständige Angeklagte wurde zu einer Gesamtstrafe von zwei Jahren und neun Monaten Haft wegen Raub, Nötigung, Körperverletzung, Diebstahl und Fahren ohne Fahrerlaubnis verurteilt. Außerdem ordnete Richter Schmalen die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt in das Zentrum für Psychiatrie Emmendingen an.
Der 34-jährige Angeklagte hatte kein einfaches Leben gehabt. Seit dem Tod seines Vaters geriet er auf die schiefe Bahn. Hinzu kam die Alkoholsucht. Ohne Alkohol ist er ein eher schüchtern wirkender Mann. Alle Straftaten hat er ...