Darf man das: 75.000 Euro mit der Vollmacht eines Verstorbenen abheben?
Eine Frau hebt nach dem Tod ihres Schwiegervaters 75.000 Euro von seinem Konto ab. Dessen Tochter sieht sich um ihr Erbe gebracht. Das Amtsgericht Breisach hat den Erbstreit nun entschieden.
Als die Angeklagte in der Sparkasse in Merdingen das Geld vom Schwiegervater abhob, soll sie nach Alkohol gerochen haben. Der Schwiegervater war einen Tag zuvor gestorben. (Symbolbild) Foto: Matthias Balk (dpa)
Landen Erbangelegenheiten vor Gericht, dann liegen die Dinge oft kompliziert. Etwa weil die Familienverhältnisse schwer durchschaubar sind, Testamentsänderungen oder einseitig getroffene Abmachungen im Spiel sind. Das Amtsgericht Breisach hat jetzt einen Fall aus dem Frühjahr 2022 geklärt. Es ging um 75.000 Euro.
Die Vollmacht
Eine 53-jährige Physiotherapeutin aus der Region musste sich wegen des Vorwurfs der ...