Ein Kölner stand wegen Beleidigung und Verleumdung vor dem Amtsgericht Müllheim.
MÜLLHEIM. Zum Selbstverständnis einer professionell arbeitenden Justiz gehört es, auch dann die Contenance zu bewahren, wenn sie sich mit unappetitlichen Angelegenheiten zu befassen hat. Was der Staatsanwalt in dieser Woche vor dem Müllheimer Amtsgericht in seiner Klageschrift verlesen musste, gehörte seiner eigenen Aussage nach "in die unterste Schublade". Verhandelt wurde in einem Fall, in dem es um Beleidigung und Verleumdung ...