Altlandrat fordert Aufarbeitung

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SYSTEMVERSAGENDie Hürden für die Einweisung eines psychisch auffälligen Menschen in die geschlossene Psychiatrie sind in unserem Rechtsstaat aus guten Gründen hoch. Doch was im Prozess um den mutmaßlichen Mord an der elsässischen Psychotherapeutin durch den Angeklagten Charles K. ans Tageslicht kam, deutet auf ein Versagen sowohl der Behörden hin als auch einzelner Menschen. Diese haben offenbar nicht mit der in diesem Fall gebotenen Entschiedenheit den Schutz der bedrohten Psychotherapeutin betrieben vor einem offen über seine Mordabsichten sprechenden und diese vorbereitenden Täter. Die französischen Familienangehörige der Ermordeten mussten vor Gericht Stück für Stück die Enthüllung dieses Versagens erfahren. Mit welcher Kraft sie das ertrugen, lässt sich am ehesten daran ermessen, dass nicht sie unter dieser Last zusammengebrochen sind, sondern die Übersetzerin, die der Familie dies auf Französisch vermitteln musste. Der ehemalige Landrat des Ortenaukreises, Klaus Brodbeck, der als früherer gesetzlicher Betreuer des Charles K. die Betreuung des Mannes zurückgab und vor Gericht dazu aussagte (wir berichteten), äußerte sich gegenüber der BZ zu seinen Erkenntnissen: "Dieser Fall ist für mich ein Beispiel für kollektives Systemversagen. Trotz mehrfacher Warnungen von Betreuern, Psychotherapeutin und Polizei blieb der Angeklagte auf freiem Fuß – nun ist eine Frau tot. Das Urteil darf kein Schlussstrich sein. Wir brauchen in Baden-Württemberg dringend eine Aufarbeitung und klare Strukturen, damit Justiz, Polizei, Psychiatrie und Sozialarbeit künftig wirksam zusammenarbeiten und solche Tragödien verhindert werden."
Schlagworte: Charles K., Klaus Brodbeck
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