In Naturschutzgebieten sind Pflanzenschutzmittel nicht mehr zugelassen. Seit Anfang des Jahres sind allerdings schon 69 Ausnahmen bewilligt worden – aus Rücksicht auf die Existenz der Landwirte.
Vor allem im Obst-, Gemüse- und Weinanbau bewilligt das Regierungspräsidium aber Ausnahmen, um die Existenz der Betriebe nicht zu gefährden. Der Bauernverband BLHV sieht keine allzu großen Veränderungen durch die Neuregelung.
Johannes Rinker schwärmt von seinem Weinberg auf der Amolterer Heide im nördlichen Kaiserstuhl. Auf dem Magerrasen wächst der seltene ...