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Amtlich verordnet: Weniger Gefahren fürs Tal

Dirk Sattelberger
  • Mi, 08. Dezember 2010
    Schopfheim

Das Kleine Wiesental arbeitet an einer Polizeiverordnung / Erst mit dessen Satzung kann das Rathaus als Polizeibehörde Bußgelder verhängen.

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Auch die Honigbiene hat die Polizeiverordnung fest im Blick: Sie soll Wanderer in Zukunft möglichst nicht mehr stechen Foto: dpa

KLEINES WIESENTAL. Müssen Imker zukünftig auf Wanderer achten? Soll der "Konsum von Rauschgift auf den Straßen" des Kleinen Wiesentals verboten werden? Und müssen giftige Schlangen bei der Gemeinde angemeldet werden? Die Antwort auf alle Fragen lautet jeweils: Ja. Hintergrund dieser (und vieler weiterer, teilweise kurioser) Fälle ist eine Polizeiverordnung, an der Rathaus und Gemeinderat derzeit arbeiten.

Jede Gemeinde und jede Stadt besitzt eine sogenannte Polizeiverordnung. Wer gegen die Verbote, die darin ausgesprochen werden, verstößt, kann bestraft werden; es ...

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