Der Besitz kinderpornografischer Dateien ist strafbar – auch wenn sie sich im Papierkorb befinden. Der Angeklagte bekommt eine Haftstrafe auf Bewährung und lässt sich psychiatrisch behandeln.
Knapp sieben Monate nach der polizeilichen Hausdurchsuchung folgte das Urteil wegen Besitzes von kinderpornografischen Videodateien. Das Schöffengericht am Amtsgericht Bad Säckingen hat einen Mann mittleren Alters aus dem Kreisgebiet zu 17 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Mit Hilfe von Fahndern aus den ...