Der Geschädigte bleibt der Verhandlung fern. Der Angeklagte wird auch ohne dessen Aussage zu einer Bewährungsstrafe samt Geldauflage verurteilt.
Stimmt nicht, sagte der 43-jährige Angeklagte zu den Tatvorwürfen. Nein, er habe an jenem Abend im vergangenen Juni den Bekannten in Löffingen weder beleidigt noch ihn mit einem Schlagstock am Kopf verletzt. Er habe zwar bei der zweiten Begegnung gesehen, dass der andere ...