Ein Lehrer aus dem Kreis Waldshut soll eine 12-jährige Schülerin sexuell belästigt haben. Das Amtsgericht Schönau beurteilt sein Verhalten zwar als inadäquat. Doch für eine Verurteilung reicht das nicht.
Ein wegen sexueller Belästigung einer zwölfjährigen Schülerin in vier Fällen angeklagter 38-jähriger Lehrer einer Schule im Kreis Waldshut musste nach drei Verhandlungstagen beim Amtsgericht Schönau freigesprochen werden, weil ihm nach Ansicht der Staatsanwaltschaft und der Richterin die Taten nicht zweifelsfrei nachzuweisen waren. Vorgeworfen wurde dem Angeklagten, die ...