Ein 63-Jähriger fragt eine 13-Jährige per Whatsapp um Gute-Nacht-Küsse und äußert Liebesgefühle. Das Amtsgericht verurteilt ihn wegen sexueller Belästigung nun zu einer Geldstrafe von 2000 Euro.
War der wegen sexueller Belästigung von Kindern angeklagte 63-Jährige aus einer Gemeinde des Oberen Wiesentals für die minderjährige Tochter seiner Nachbarn nur der "liebe Onkel", oder hatte er sie mehrfach mit Berührungen in sexueller Absicht belästigt? Das musste nun vom ...