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Amtsgericht sieht Bestechlichkeit

Manfred Dürbeck
  • Di, 22. Juni 2010
    Lahr

Nach dem Urteil über 120 Tagessätze à 100 Euro wartet auf den suspendierten Amtsleiter ein disziplinarrechtliches Verfahren.

LAHR. Der seit 10. Juni von seinem Amt suspendierte verbeamtete Leiter des Städtischen Vermessungs- und Liegenschaftsamts ist gestern vom Amtsgericht Lahr wegen vollendeter Bestechlichkeit in einem minderschweren Fall zu 120 Tagessätzen à 100 Euro verurteilt worden. Richter Stephan Hofsäß folgte in seinem Urteil in voller Höhe dem Plädoyer von Oberstaatsanwalt Johannes Gebauer, Verteidiger Wolfgang Reichert hatte Freispruch gefordert.

Zu klären hatte das Gericht den Vorwurf einer Verquickung von privaten und dienstlichen Vorgängen aus dem vergangenen Jahr. Die Tochter des Amtsleiters hatte eine Wohnung der Städtischen Wohnbau gemietet und wollte beim Auszug vom Nachmieter einen Abstand für ...

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