Amtsgericht spricht Zahnarzt vom Vorwurf der Körperverletzung frei

Hat ein Zahnarzt gegen jede medizinische Kunst einem zahnjährigen Jungen einen Eckzahn entfernt und sich somit der Körperverletzung schuldig gemacht? Das Amtsgericht Emmendingen vertrat die Ansicht: Er hat nicht.  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Richter Thomas Ullenbruch sprach den Zahnarzt am Donnerstag frei. "Die Entscheidung war mit eine der schwierigsten des letzten Jahres", begann Ullenbruch die mündliche Urteilsbegründung. Am Ende aber, so Ullenbruch, habe er sich jenseits aller ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel